Die korrekte Aufnahme und hochwertige Dokumentation auch von kleinsten Schäden an lackierten Flächen ist im Laufe der Zeit immer wichtiger geworden. Dabei gilt es, die unterschiedlichen Schadenbilder "klassischer" Steinschlagschäden von Schäden durch biologische Einflüsse (Baumharz, Insektensekrete, Vogelkot etc.), Lackiermängeln (Staubeinschlüsse, Kraterbildung, Schleifriefenmarkierungen) oder fest anhaftenden Fe-Partikeln (Flugrost) sicher zu erkennen und zu unterscheiden.
Exemplarisch zeigen wir hier einige Fotos der vorgenannten Schadenbilder.
Lackiermängel
Blasenbildung
Blasenbildung |
flächige Blasenbildung |
Feststoff-/Staubpartikel im Lack
Fasereinschluss im Lack |
Feststoff-/Staubpartikel im Lack |
Feststoff-/Staubpartikel im Lack |
Feststoff-/Staubpartikel im Lack |
Feststoff-/Staubpartikel im Lack |
Feststoff-/Staubpartikel im Lack |
Feststoff-/Staubpartikel im Lack |
Orangenhauteffekt
Orangenhauteffekt |
Kraterbildung
Kraterbildung |
Kraterbildung |
Kraterbildung |
Kraterbildung |
Schleifriefenmarkierungen
Schleifriefenmarkierungen |
biologische Einflüsse
Harz
Harz |
Harz |
Harz |
Harz |
Harz |
Harz |
Harz |
Harz |
Harz |
Vogelkot
Vogelkot |
Vogelkot |
Vogelkot |
Insektensekrete
Insektensekrete |
Insektensekrete |
Insektensekrete |
Insektensekrete |
Fe-Partikel (Flugrost)
Fe-Partikel (Flugrost) |
Fe-Partikel (Flugrost) |
Fe-Partikel (Flugrost) |
Fe-Partikel (Flugrost) |
Fe-Partikel (Flugrost) |
Steinschlag
Steinschlag |
Steinschlag |
Steinschlag |
Farbnebel
Farbnebel |
Farbnebel |
vermeintliche Industrieverschmutzung
Ursprünglich als Industrieverschmutzungen gemeldete Verunreinigungen erwiesen sich bei der Besichtigung als durch biologische Einwirkungen verursachte Schäden (hier exemplarisch an Bildern eines unter Platanen stehenden Begrenzungspfostens dargestellt). Die Flecken lassen sich den Kotablagerungen von Insekten (Wanzen) zuordnen, Anlösungen sind duch Insektensekrete entstanden. Anzumerken ist noch, dass biologische Wirkungsfaktoren wie die hier genannten oft durch UV-Strahlung verstärkt werden.
Auch diese an einem Fahrzeug vorgefundenen, durch biologische Einflüsse entstandenen Verunreinigungen wurden vom Halter erst fälschlicherweise als Industrieverschmutzung beim vermeintlichen Verursacher gemeldet.